a) Freie Kost und Logis in der Wohnung / in dem Haus der zu betreuenden Person
b) In Abhängigkeit von
• den zu erbringende Dienstleistungen
• dem Pflegeaufwand
• den Deutschkenntnissen der Pflegekraft
• der Qualifikation der Pflegekraft
fallen monatliche Kosten in Höhe von rund € 2.000 bis € 2.300 an. Darin enthalten sind bereits sämtliche Abgaben für Steuern, Beiträge zur Krankenversicherung und Sozialabgaben. Hinzu kommen Fahrtkosten für die An- und Abreise der Pflegekraft von € 150 bei jedem Wechsel der Pflegekraft alle 2 bis 3 Monate.
Für eine Pflegekraft kann allerdings Pflegegeld sowie eine Verhinderungspflegegeld beantragt werden.
Darüber hinaus können Aufwendungen für eine Pflegekraft in Höhe von 20% bis max. € 4.000 im Jahr steuerlich geltend gemacht werden.
Hierdurch kann die effektive Belastung im Monat um etwa € 500 bis über € 1.000 je nach Pflegegrad reduziert werden.